Stellungnahmen Bund & Land

NAPE: Stellungnahme der BID zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) am 03.12.2014 beschlossen­- Stellungnahme der BID

Nach dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE), der am 03.12.2014 durch die Bundesregierung beschlossen worden ist, soll unter anderem das Fördervolumen der KfW für die Gebäudesanierung um 200 Mio. €/Jahr auf 2 Mrd. € aufgestockt werden. Zudem soll es auch auf Nicht-Wohngebäude erweitert werden. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme in Wohngebäuden sollen von 2015 an mit 1 Mrd. € jährlich steuerlich gefördert werden. Über die Ausgestaltung der Umsetzung möchte die Bundesregierung kurzfristig Gespräche mit den Ländern führen.

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MietNovG: BFW-Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung des Bundestagausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 03.12.2014

Präambel

Der BFW bedankt sich für die Einladung zur Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 03.12.2014 zum Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG).
Nach der gesetzlichen Intention sollen, unter Wahrung der sozialen Ausgewogenheit zwischen Vermieter- und Mieterinteressen, Exzesse bei der Wiedervermietung von Wohnraum in nachgewiesen angespannten Wohnungsmärkten verhindert werden. Der vorgeschlagene Gesetzentwurf wird diesem Ansatz jedoch nur da gerecht, wo er durch Ausnahmen (Herausnahme des Neubaus), Einschränkungen (Indikatoren zur Feststellung einer Mangellage, echte Befristung) und Auflagen (Maßnahmen zur Behebung des Wohnungsmangels) die alleinige Anwendung des unsicheren Bezugspunktes der ortsüblichen Vergleichsmiete verhindert oder abmildert.

In einer Umfrage unter den BFW Mitgliedern, welche für die mittelständische unternehmerische Immobilienwirtschaft stehen und die derzeit etwa die Hälfte des Wohnungsneubauvolumens bewältigen, haben 64,1 Prozent die Herausnahme des Neubaus aus dem Anwendungsbereich der Mietpreisbremse als wichtigste Veränderung des Gesetzesentwurfes im bisherigen Verfahren bezeichnet.

Ebenfalls fast zwei Drittel der befragten Unternehmer sahen in der Anknüpfung der Mietpreisbremse an die ortsüblichen Vergleichsmiete noch dringenden Veränderungsbedarf. Es ist unbestritten, dass die Mangellage nur durch die Schaffung eines ausreichenden Angebots von Wohnungen beseitigt werden kann. Wegen des Interessenausgleichs zwischen Eigentumsgarantie und Sozialpflichtigkeit des Eigentums ist es essentiell, dass die Mietpreisbremse
nur in Kombination mit Maßnahmen zur Behebung eines Wohnungsmangels
zum Tragen kommen kann.

Die Mietpreisbremse kann ohnehin nur die Symptome eines angespannten Wohnungsmarktes mildern. Neben der Befristung ist es daher erforderlich, dass eine entsprechende Rechtsverordnung wirklich nur für die Teilmärkte erlassen wird, in denen das unzureichende Angebot an bezahlbaren Wohnungen tatsachen- und einzelfallbezogen nachgewiesen worden ist. Der Katalog für Indikatoren einer Mangellage, wie ihn der aktuelle Gesetzentwurf enthält, trägt zu einer einheitlichen Rechtsanwendung in den jeweiligen Bundeländern bei
und bietet Anhaltspunkte für die erforderlichen einzelfallbezogenen  Tatsachennachweise des jeweiligen Verordnungsgebers.

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MietNovG: BFW-Stellungnahme zum Referentenentwurf Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Präambel

Der BFW bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG).
Der fachlichen Stellungnahme voran zu stellen ist der Hinweis, dass das Vorhaben der Mietrechtsänderung zu Lasten der Vermieter und Investoren in einen Zeitraum fällt, indem der Mietwohnungsneubau gegenüber dem Eigentumswohnungsneubau nicht konkurrenzfähig ist, kaum noch Mietwohnungsneubau stattfindet und die Herausforderungen des demographischen Wandels und der Energiewende im Mietwohnungsbestand ohne zusätzliche private Investitionen nicht erfolgreich zu bewältigen sind. Statt Rechtssicherheit als Grundvoraussetzung für die Investition privaten Kapitals in Mietwohnungsneubau und Bestandssanierung zu schaffen, beschädigt nach dem Koalitionsvertrag auch der Referentenentwurf gerade diese Bereiche weiter. Die Entwicklung der Neubaumiete und damit die neben der Rendite wichtige Grundstückswertentwicklung über die fiktive Marktmiete bei normaler Fluktuation wird eingefroren; bei steigenden Lebenshaltungskosten eine reale Entwertung der Immobilien.

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BauGB: Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen

Der BFW bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen.
Mit der gesetzlichen Neuregelung sollen Mindestabstandsregelungen zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung gesetzlich normiert werden; ein Ziel dass durch den BFW grundsätzlich befürwortet wird.

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BFW Stellungname zum Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“

Diese Stellungnahme dient der ersten Orientierung und Positionierung für die anstehende Interessenvertretung der privaten Wohnungs-und Immobilienwirtschaft in 18. Legislaturperiode.

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