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Stellungnahme zum Förderprogramm Klimaschutz-Plus
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mehrEnergiespar-Verordnungen bürokratisch und wirkungslos
Berlin, 24.08.2022 Mit Enttäuschung und Unverständnis reagiert der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen auf die vom Bundeskabinett beschlossenen Energiespar-Verordnungen. „Leider wurde unsere Kritik im Vorfeld nicht gehört. Die beiden Energiespar-Verordnungen mit kurz- und mittelfristiger Wirkung verlangen von Eigentümern Aufwand und produzieren erhebliche Kosten auch bei Mieterinnen und Mietern, ohne dass dies auch nur eine Kilowattstunde einspart“, sagte BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.
„Es ist richtig und wichtig, in der aktuellen Lage nichts unversucht zu lassen, um Energie einzusparen. Die geplanten Verordnungen sind aber bürokratisch und wirkungslos: Zusätzliche Informationspflichten zu etwaigen Kostenentwicklungen bedeuten immensen Aufwand – ohne erkennbare Wirkung. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind ohnehin über die Preisentwicklungen durch Medien und Informationskampagnen gut informiert. Noch mehr Informationen sorgen sicher nicht dafür, dass ein Mieter noch weniger heizt“, sagte Salewski
„Gleichzeitig spart die Verordnung aber eine ganz einfache Maßnahme aus: Vermieter brauchen die rechtssichere Möglichkeit, die Höchsttemperaturen in Wohnungen um wenige Grad zentral zu senken. Nur wenn dieses für das ganze Haus geschieht, wird auch wirksam Energie eingespart. Hier verweigert sich die Bundesregierung aber einer effizienten und zumutbaren Einsparmöglichkeit“, kritisierte der BFW-Präsident.
„Auch das Einsparpotenzial durch die zusätzliche Zwangs-Überprüfung von Heizungsanlagen überschätzt die Bundesregierung. Die Heizungsanlagen der mittelständischen Wohnungsunternehmen werden ohnehin regelmäßig gepflegt und gewartet. Das liegt im ureigenen Interesse der Eigentümer. Der Energieeinspar-Effekt der Überprüfung wird auch hier gegen null gehen. Schlimmer noch: die knappen Fachkräfte, die jetzt zusätzlich Heizungen prüfen müssen, fehlen dann dort, wo eigentlich Wärmepumpen eingebaut werden sollen“, erklärte der BFW-Präsident.
„All das haben wir und andere Branchenverbände dem zuständigen Wirtschaftsministerium mitgeteilt. Warum man das dort einfach ignoriert und man die Verordnung nach der Anhörung noch einmal verschlimmbessert hat, ist nicht zu verstehen“, so Salewski.
Hintergrund:
Die Verordnungen mit kurz- und mittelfristigen Einsparvorgaben sehen u.a. für Eigentümer von Wohngebäuden mit 10 Wohneinheiten vor, genaue und individuelle Informationen zu Energieverbrauch und Energiekosten zu geben. Bei erneuten Preissteigerungen sollen nochmals Informationen bereitgestellt werden. Mittelfristig sollen ein verpflichtender Heizungscheck und Hydraulischer Abgleich für Eigentümer von Gebäuden ab sechs Wohneinheiten erfolgen.
Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.
Stellungnahme Heizkostenzuschuss
Bitte lesen Sie hier unsere Stellungnahme zur Verordnung der Landesregierung über die zuständigen Stellen nach dem Heizkostenzuschussgesetz …
mehrStellungnahme Verordnung nach § 201a des BauGB
Bitte lesen Sie hier unsere Stellungnahme zu Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a des Baugesetzbuchs
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