Stellungnahmen Bund & Land

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Der BFW bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Referentenentwurf auch schriftlich Stellung zu nehmen, beschränkt sich allerdings aus naheliegenden Gründen auf die das Bauvertragsrecht betreffenden Teile des Entwurfs.

Einige grundsätzliche Anmerkungen: Wir haben Gelegenheit gehabt, den Entwurf in den zurückliegenden Wochen intensiv auf unterschiedlichsten Ebenen in den Gremien und mit der Mitgliedschaft des Verbandes zu diskutieren. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse liegen der Stellungnahme zugrunde.

Zusammenfassend müssen wir leider feststellen, dass der Entwurf – bei allerdings  unterschiedlicher Betrachtung der einzelnen Regelungsgegenstände – insgesamt  ausgesprochen negativ innerhalb der Verbandsmitgliedschaft bewertet wird.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Der BFW bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Referentenentwurf auch schriftlich Stellung zu nehmen, beschränkt sich allerdings aus naheliegenden Gründen auf die das Bauvertragsrecht betreffenden Teile des Entwurfs.

Einige grundsätzliche Anmerkungen: Wir haben Gelegenheit gehabt, den Entwurf in den zurückliegenden Wochen intensiv auf unterschiedlichsten Ebenen in den Gremien und mit der Mitgliedschaft des Verbandes zu diskutieren. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse liegen der Stellungnahme zugrunde.

Zusammenfassend müssen wir leider feststellen, dass der Entwurf – bei allerdings  unterschiedlicher Betrachtung der einzelnen Regelungsgegenstände – insgesamt  ausgesprochen negativ innerhalb der Verbandsmitgliedschaft bewertet wird.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Der BFW bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Referentenentwurf auch schriftlich Stellung zu nehmen, beschränkt sich allerdings aus naheliegenden Gründen auf die das Bauvertragsrecht betreffenden Teile des Entwurfs.

Einige grundsätzliche Anmerkungen: Wir haben Gelegenheit gehabt, den Entwurf in den zurückliegenden Wochen intensiv auf unterschiedlichsten Ebenen in den Gremien und mit der Mitgliedschaft des Verbandes zu diskutieren. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse liegen der Stellungnahme zugrunde.

Zusammenfassend müssen wir leider feststellen, dass der Entwurf – bei allerdings  unterschiedlicher Betrachtung der einzelnen Regelungsgegenstände – insgesamt  ausgesprochen negativ innerhalb der Verbandsmitgliedschaft bewertet wird.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Der BFW bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Referentenentwurf auch schriftlich Stellung zu nehmen, beschränkt sich allerdings aus naheliegenden Gründen auf die das Bauvertragsrecht betreffenden Teile des Entwurfs.

Einige grundsätzliche Anmerkungen: Wir haben Gelegenheit gehabt, den Entwurf in den zurückliegenden Wochen intensiv auf unterschiedlichsten Ebenen in den Gremien und mit der Mitgliedschaft des Verbandes zu diskutieren. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse liegen der Stellungnahme zugrunde.

Zusammenfassend müssen wir leider feststellen, dass der Entwurf – bei allerdings  unterschiedlicher Betrachtung der einzelnen Regelungsgegenstände – insgesamt  ausgesprochen negativ innerhalb der Verbandsmitgliedschaft bewertet wird.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Der BFW bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Referentenentwurf auch schriftlich Stellung zu nehmen, beschränkt sich allerdings aus naheliegenden Gründen auf die das Bauvertragsrecht betreffenden Teile des Entwurfs.

Einige grundsätzliche Anmerkungen: Wir haben Gelegenheit gehabt, den Entwurf in den zurückliegenden Wochen intensiv auf unterschiedlichsten Ebenen in den Gremien und mit der Mitgliedschaft des Verbandes zu diskutieren. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse liegen der Stellungnahme zugrunde.

Zusammenfassend müssen wir leider feststellen, dass der Entwurf – bei allerdings  unterschiedlicher Betrachtung der einzelnen Regelungsgegenstände – insgesamt  ausgesprochen negativ innerhalb der Verbandsmitgliedschaft bewertet wird.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Der BFW bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Referentenentwurf auch schriftlich Stellung zu nehmen, beschränkt sich allerdings aus naheliegenden Gründen auf die das Bauvertragsrecht betreffenden Teile des Entwurfs.

Einige grundsätzliche Anmerkungen: Wir haben Gelegenheit gehabt, den Entwurf in den zurückliegenden Wochen intensiv auf unterschiedlichsten Ebenen in den Gremien und mit der Mitgliedschaft des Verbandes zu diskutieren. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse liegen der Stellungnahme zugrunde.

Zusammenfassend müssen wir leider feststellen, dass der Entwurf – bei allerdings  unterschiedlicher Betrachtung der einzelnen Regelungsgegenstände – insgesamt  ausgesprochen negativ innerhalb der Verbandsmitgliedschaft bewertet wird.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Der BFW bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Referentenentwurf auch schriftlich Stellung zu nehmen, beschränkt sich allerdings aus naheliegenden Gründen auf die das Bauvertragsrecht betreffenden Teile des Entwurfs.

Einige grundsätzliche Anmerkungen: Wir haben Gelegenheit gehabt, den Entwurf in den zurückliegenden Wochen intensiv auf unterschiedlichsten Ebenen in den Gremien und mit der Mitgliedschaft des Verbandes zu diskutieren. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse liegen der Stellungnahme zugrunde.

Zusammenfassend müssen wir leider feststellen, dass der Entwurf – bei allerdings  unterschiedlicher Betrachtung der einzelnen Regelungsgegenstände – insgesamt  ausgesprochen negativ innerhalb der Verbandsmitgliedschaft bewertet wird.

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Stellungnahme anlässlich der Anhörung zum Entwurf der Änderung der Musterbauordnung (MBO)

Die mit dem Entwurf avisierte Umgestaltung des deutschen Bauordnungsrechts auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-100/13 ist nicht nur auf Grund der Umsetzungsfrist bis Oktober 2016 zwingend geboten. Denn bereits seit Verkündung des EuGH-Urteils bestehen für die Immobilienwirtschaft erhebliche Hauftungsrisiken, die es zwingend erforderlich machen, das deutsche Bauordnungsrecht europarechtskonform auszugestalten. Gleichzeitig ist jedoch nicht erkennbar, dass sich der Entwurf mit dem dringenden Gebot der generellen Vereinfachung des Bauens mit der Zielrichtung auf kostengünstigeres Bauen beschäftigt. Insbesondere vor dem Hintergrund des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen und der Ergebnisse der Baukostensenkungskommission ist dies unverständlich und eine vertane Chance.

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KWK-Gesetz: Stellungnahme der BID zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

  1. Mieter sind bei der Umsetzung der Energiewende diejenige Gruppe, die bislang am wenigsten tun kann und am meisten belastet wird.

Mieterstromprojekte beteiligen Mieter an der Energiewende und haben damit positive Auswirkungen für das Image der Energiewende. Mieterstrom, der in den Kundenanlagen oder im räumlichen Zusammenhang genutzt wird, belastet die Netze nicht.

  1. BHKWs in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft leisten einen wichtigen Beitrag zum bezahlbaren Wohnen und zur energetischen Aufwertung von Immobilien.

Bei dem heute üblichen energetischen Standard kann eine zusätzliche CO2-Minderung entweder durch bauliche Zusatzmaßnahmen mit gleichzeitiger Mehrbelastung der Wohnkosten erreicht werden oder durch Mieterstrom mit einer Entlastung bei den Strombezugskosten.

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Stellungnahme anlässlich des öffentlichen Fachgespräches zum Thema „Herausforderungen des verstärkten Zuzugs von Flüchtlingen für die Stadtentwicklung und den Wohnungsbau“

Ziel der mittelständischen Immobilienwirtschaft ist es, in allen Preissegmenten ausreichend Wohnraum für die verschiedenen Nutzergruppen, ob Mieter oder Selbstnutzer, anzubieten. Immer wieder hat der BFW auf die kontinuierliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen für den Wohnungs- und insbesondere den Mietwohnungsneubau hingewiesen. Bereits vor dem verstärkten Zuzug von Flüchtlingen ist in Ballungszentren ein Engpass bei Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment festgestellt worden, der die Veränderungen der Rahmenbedingungen dringend notwendig gemacht hat. Der Zuzug ist damit nicht Ursache dieser Situation, sondern eine zusätzliche Verschärfung mehr.

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