Stellungnahmen Bund & Land

Stellungnahme des BFW zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt

Die Beschlüsse der Bauministerkonferenz vom 29./30.10.2015 sind in dem Entwurf aufgegriffen worden, um mit der Novelle des Bauplanungsrechts zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs in den Ballungsräumen beizutragen. Dieses Ziel kann jedoch mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreicht werden. Der Gesetzentwurf des BMUB enthält keine Vorschläge, die im Ergebnis zur Erleichterung von Wohnungsbauvorhaben führen.

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Stellungnahme des BFW zum Entwurf eines Leitfadens zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (Schimmelleitfaden 2016)

Aus Sicht der Medizin gibt es derzeit keinen nachgewiesenen kausalen Zusammenhang zwischen Schimmelpilzen und auftretenden gesundheitlichen Wirkungen. Aus medizinischer diagnostischer und therapeutischer Sicht ist eine Identifizierung und Quantifizierung von Schimmelpilzen im Innenraum nicht indiziert. Aus diesem Grund sollte noch einmal geprüft werden, inwieweit der Schimmelleitfaden auf notwendige und praktikable Maßnahmen zur Gefahrenabwehr beschränkt werden kann. Die Kommentartabelle enthält entsprechende Vorschläge.

[Download nicht gefunden.] Kommentartabelle Schimmelleitfaden 2016 pdf Datei ansehen —  Datei herunterladen

Stellungnahme des BFW zur Novelle der Musterbauordnung

Die Novelle der Musterbauordnung (MBO) hat erhebliche Auswirkungen auf die Landesbauordnungen, da sie sich an der MBO orientieren. Gegenstand der Novelle ist die nationale Umsetzung des EuGH-Urteils zum Bauproduktenrecht vom 16.10.2014 (C-100/13). Die Umsetzungsfrist läuft bis zum 16.10.2016.
Es bestehen derzeit für Immobilienunternehmen erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken und Risiken für die sicherheitstechnische Nachweisführung im Baugenehmigungsverfahren, die reduziert werden müssen. Erste Teilerfolge hat der BFW gemeinsam mit anderen Verbänden erzielt. So ist der BFW darum bemüht, dass Regelungslücken zwischen europäischem Bauproduktenrecht und nationalem Bauordnungsrecht durch zivilrechtliche Herstellererklärungen geschlossen werden können und  diese in der Musterbauordnung als zulässige Nachweise im Baugenehmigungsverfahren abgesichert werden.

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Stellungnahme des BFW anlässlich der Anhörung zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

Die mit der MBO und der VV TB avisierte Umgestaltung des deutschen Bauordnungsrechts auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-100/13 ist nicht nur auf Grund der Umsetzungsfrist bis 16. Oktober 2016 zwingend geboten. Denn bereits seit Verkündung des EuGH-Urteils bestehen für die Immobilienwirtschaft erhebliche Haftungsrisiken, die es zwingend erforderlich machen, das deutsche Bauordnungsrecht europarechtskonform auszugestalten. Gleichzeitig ist jedoch noch nicht erkennbar, dass sich die Entwürfe der MBO und der VV TB mit dem dringenden Gebot der generellen Vereinfachung des Bauens mit der Zielrichtung auf kostengünstigeres Bauen beschäftigt. Insbesondere vor dem Hintergrund des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen und der Ergebnisse der Baukostensenkungskommission ist dies unverständlich und eine vertane Chance.

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Stellungnahme des BFW anlässlich der Anhörung zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

Die mit der MBO und der VV TB avisierte Umgestaltung des deutschen Bauordnungsrechts auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-100/13 ist nicht nur auf Grund der Umsetzungsfrist bis 16. Oktober 2016 zwingend geboten. Denn bereits seit Verkündung des EuGH-Urteils bestehen für die Immobilienwirtschaft erhebliche Haftungsrisiken, die es zwingend erforderlich machen, das deutsche Bauordnungsrecht europarechtskonform auszugestalten. Gleichzeitig ist jedoch noch nicht erkennbar, dass sich die Entwürfe der MBO und der VV TB mit dem dringenden Gebot der generellen Vereinfachung des Bauens mit der Zielrichtung auf kostengünstigeres Bauen beschäftigt. Insbesondere vor dem Hintergrund des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen und der Ergebnisse der Baukostensenkungskommission ist dies unverständlich und eine vertane Chance.

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Stellungnahme des BFW zur Deutschen Normungsstrategie 2020

Das DIN erarbeitet derzeit die Eckpunkte für die „Deutsche Normungsstrategie 2020“. Hieran ist der BFW als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft aktiv beteiligt. Denn durch die Normung haben sich Komfortansprüche entwickelt, die sich auch in überhöhten Anforderungen des Bauordnungsrechtes widerspiegeln. Die Folgen daraus sind über 3.300 Baunormen (DIN, EN, ISO), ca. 1.500 Richtlinien, mehr als 500 Merkblätter, Arbeitshilfen u. ä. sowie eine Vielzahl produktspezifischer Einzelregelungen, wie zum Beispiel ca. 7.000 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Produktdatenblätter, aus denen sich zusätzlich erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken ergeben. Diesen Fehlentwicklungen muss aus Sicht des BFW entgegengewirkt werden.

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Stellungnahme des BFW zur Deutschen Normungsstrategie 2020

Das DIN erarbeitet derzeit die Eckpunkte für die „Deutsche Normungsstrategie 2020“. Hieran ist der BFW als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft aktiv beteiligt. Denn durch die Normung haben sich Komfortansprüche entwickelt, die sich auch in überhöhten Anforderungen des Bauordnungsrechtes widerspiegeln. Die Folgen daraus sind über 3.300 Baunormen (DIN, EN, ISO), ca. 1.500 Richtlinien, mehr als 500 Merkblätter, Arbeitshilfen u. ä. sowie eine Vielzahl produktspezifischer Einzelregelungen, wie zum Beispiel ca. 7.000 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Produktdatenblätter, aus denen sich zusätzlich erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken ergeben. Diesen Fehlentwicklungen muss aus Sicht des BFW entgegengewirkt werden.

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BFW Stellungnahme: Überarbeitung des Kreditkostenstandardansatzes

Kaum ein Industriezweig ist so abhängig von der Kreditversorgung wie die Immobilienwirtschaft.
Etwa 50 Prozent aller Kredite in Deutschland werden für den Kauf und den Bau einer Immobilie
verwendet. Immobilien stellen für Investoren, anders als bei anderen Wirtschaftsgütern,
langlebige Wirtschaftsgüter dar, mit einer Lebensdauer von teilweise mehr als 50 Jahren, einer
geringen Transaktionshäufigkeit und einem hohen Kapitalbedarf, welcher nur über lange
Zeiträume zurückgezahlt werden kann.

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BFW Stellungnahme: Überarbeitung des Kreditkostenstandardansatzes

Kaum ein Industriezweig ist so abhängig von der Kreditversorgung wie die Immobilienwirtschaft.
Etwa 50 Prozent aller Kredite in Deutschland werden für den Kauf und den Bau einer Immobilie
verwendet. Immobilien stellen für Investoren, anders als bei anderen Wirtschaftsgütern,
langlebige Wirtschaftsgüter dar, mit einer Lebensdauer von teilweise mehr als 50 Jahren, einer
geringen Transaktionshäufigkeit und einem hohen Kapitalbedarf, welcher nur über lange
Zeiträume zurückgezahlt werden kann.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Der BFW bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Referentenentwurf auch schriftlich Stellung zu nehmen, beschränkt sich allerdings aus naheliegenden Gründen auf die das Bauvertragsrecht betreffenden Teile des Entwurfs.

Einige grundsätzliche Anmerkungen: Wir haben Gelegenheit gehabt, den Entwurf in den zurückliegenden Wochen intensiv auf unterschiedlichsten Ebenen in den Gremien und mit der Mitgliedschaft des Verbandes zu diskutieren. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse liegen der Stellungnahme zugrunde.

Zusammenfassend müssen wir leider feststellen, dass der Entwurf – bei allerdings  unterschiedlicher Betrachtung der einzelnen Regelungsgegenstände – insgesamt  ausgesprochen negativ innerhalb der Verbandsmitgliedschaft bewertet wird.

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