Statik


Normung aktuell: Deutsche Normungsroadmap Bauen und Gebäude

Das DIN erarbeitet derzeit die „Deutsche Normungsroadmap Bauen und Gebäude“, eine Art Handlungsrahmen für die Normungsarbeit im DIN. Der BFW hat am 13.07.2017 als Vertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft  an der Anhörung im DIN teilgenommen. Die BFW- Stellungnahme, die sich nunmehr auch in Textbestandteilen und Kommentaren des aktualisierten Entwurfs der Normungsroadmap wiederfindet, erhalten Sie unter 170607_Normungsroadmap_Bauen_und_Gebäude_Kommentartabelle_BFW.doc.pdf pdf Datei ansehen —  Datei herunterladen .

Die finale Fassung der Normungsroadmap soll im November 2017 durch das DIN beschlossen werden.

Hintergrund: Ziel der Normung ist es, unter Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen eine möglichst gute, einfache und kostengünstige Lösung für die Baupraxis zu finden. Demgegenüber haben sich jedoch aufgrund der derzeit unzureichenden gesamtwirtschaftlichen Folgenbetrachtung in den  Normungsverfahren und aufgrund der Dominanz von Interessenvertretern und der Wissenschaft  Komfortansprüche entwickelt, die sich auch in überhöhten Anforderungen des Bauordnungsrechtes widerspiegeln. Die Folgen daraus sind über 3.300 Baunormen (DIN, EN, ISO), ca. 1.500 Richtlinien, mehr als 500 Merkblätter, Arbeitshilfen u. ä. sowie eine Vielzahl produktspezifischer Einzelregelungen, wie zum Beispiel ca. 7.000 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Produktdatenblätter. Hieraus ergeben sich zusätzlich erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken.

Hauptkritikpunkte des BFW sind…

  • unzureichende Transparenz in den Normungsprozessen,
  • immer kürzere Überarbeitungszyklen,
  • hohe Komplexität und Verwissenschaftlichung der Normen und
  • unzureichende Nachvollziehbarkeit der Regeln für die Baupraxis.

Forderungen des BFW:

  • Praxiskonformität ist sicherzustellen. Gute, einfache und kostengünstige Standards für die Baupraxis sind hierbei der Maßstab.
  • Wirtschaftliche und soziale Auswirkung von Normung sind in einer Folgenbetrachtung vorab zu prüfen.
  • Auswirkungen auf die Baukosten und die Investitionstätigkeit der Immobilienwirtschaft sind angemessen zu berücksichtigen.
  • Sicherheitsniveaus müssen auf die Gefahrenabwehr beschränkt werden.
  • Anwender der Normen sind im Normungsprozess angemessen zu beteiligen.

Normung aktuell: BFW-Stellungnahme zur Deutschen Normungsstrategie 2020

Das DIN erarbeitet derzeit die „Deutsche Normungsstrategie 2020“, eine Art Handlungsrahmen für die Normungsarbeit bis 2020. Die diesbezüglichen Ziele hat das DIN am 03.11.2016 beschlossen und eine Langfassung der Deutschen Normungsstrategie zur öffentlichen Diskussion gestellt. Der BFW ist als Vertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft aktiv am Konsultationsprozess beteiligt und hat am 31.01.2017 auch zur Langfassung der Deutschen Normungsstrategie 2020 eine Stellungnahme für den BFW und im Rahmen der BID abgegeben.

Hintergrund:

Ziel der Normung ist es, unter Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen eine möglichst gute, einfache und kostengünstige Lösung für die Baupraxis zu finden. Demgegenüber haben sich jedoch aufgrund der derzeit unzureichenden gesamtwirtschaftlichen Folgenbetrachtung in den  Normungsverfahren und aufgrund der Dominanz von Interessenvertretern und der Wissenschaft  Komfortansprüche entwickelt, die sich auch in überhöhten Anforderungen des Bauordnungsrechtes widerspiegeln. Die Folgen daraus sind über 3.300 Baunormen (DIN, EN, ISO), ca. 1.500 Richtlinien, mehr als 500 Merkblätter, Arbeitshilfen u. ä. sowie eine Vielzahl produktspezifischer Einzelregelungen, wie zum Beispiel ca. 7.000 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Produktdatenblätter. Hieraus ergeben sich zusätzlich erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken.

Kritik:

  • Unzureichende Transparenz in den Normungsprozessen
  • Immer kürzere Überarbeitungszyklen
  • Hohe Komplexität und Verwissenschaftlichung der Normen
  • Unzureichende Nachvollziehbarkeit der Regeln für die Baupraxis

Forderungen der mittelständischen Immobilienwirtschaft

  • Praxiskonformität ist sicherzustellen. Gute, einfache und kostengünstige Standards für die Baupraxis sind hierbei der Maßstab.
  • Wirtschaftliche und soziale Auswirkung von Normung sind in einer Folgenbetrachtung vorab zu prüfen.
  • Auswirkungen auf die Baukosten und die Investitionstätigkeit der Immobilienwirtschaft sind angemessen zu berücksichtigen.
  • Sicherheitsniveaus müssen auf die Gefahrenabwehr beschränkt werden.
  • Anwender der Normen sind im Normungsprozess angemessen zu beteiligen.

Eurocodes als Europäische Normen für Statik in nationales Recht eingeführt

Die Eurocodes haben die bisherigen DIN-Normen abgelöst und wurden zum 1. Juli 2012  in den Bundesländern verbindlich als Technische Baubestimmung eingeführt. Der BFW hat hier auf die erheblichen praktischen und rechtlichen Probleme und Haftungsrisiken hingewiesen. Gemeinsam mit den BFW- Landesverbänden konnten auf Landesebene Teilerfolge erzielt werden. So werden in Bayern, Hessen Bremen und Niedersachsen die bislang gültigen DIN-Normen für eine Übergangszeit als gleichwertig anerkannt.  Der BFW tritt weiter für seine Forderung nach praktikablen Normen ein, die qualitätsgerechtes Bauen sichern.

Die praktischen und rechtlichen Kritikpunkte im Überblick:

  • Unvollständigkeit
    Die nationalen Anhänge liegen nach wie vor nur unvollständig vor. Es finden sich in den veröffentlichen Stellungnahmen keine Hinweise oder Lösungen, wie mit dieser Unvollständigkeit umgegangen werden soll. Die Vollständigkeit der nationalen Anhänge ist jedoch Voraussetzung, um die Praxistauglichkeit der Bemessungsnormen im Bauwesen sicherstellen zu können.
  • Komplexität und Softwareabhängigkeit
    Die Regelungen der Eurocodes sind lang, komplex und auch inhaltlich widersprüchlich, so dass eine manuelle Überprüfung der durch Computerprogramme durchgeführten Berechnungen (Bsp. Statik) nicht mehr möglich ist. Je nach verwendeter Software, kommt man zu unterschiedlichen Berechnungsergebnissen. Eine Einhaltung der Normen ist somit praktisch mit einem hohen Unsicherheitsfaktor verbunden. Die Eurocodes sind im Übrigen so detailliert, dass schon kleine Änderungen einzelner Parameter oder Werte zum „Zusammenbruch“ der gesamten Berechnungen führen.
  • Zivilrechtliche Haftungsrisiken für den Auftragnehmer
    Durch die Einführung der Eurocodes als Normen in Deutschland wird einerseits die (nur widerlegbare) Vermutung begründet, dass diese Regeln den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Zur Vermeidung zivilrechtlicher Haftung wird der Anwender gezwungen, sich bei der Einführung neuartiger Bau- und Berechnungsverfahren einen Überblick über diese neuen Erkenntnisse zu verschaffen und gleichzeitig zu prüfen, ob diese Neuerungen tatsächlich schon den Anforderungen an anerkannte Regeln der Technik entsprechen. Ist dies nicht der Fall und wendet der Auftragnehmer sie dennoch an, liegt ein Mangel vor. In der Konsequenz bedeutet dies, dass dem Auftragnehmer das Risiko der Beurteilung der Eurocodes auferlegt werden würde, obwohl diese nach den o.g. Ausführungen unvollständig und praxisuntauglich sind. Hierbei handelt es sich um eine nicht hinnehmbare rechtliche Konsequenz. Denn der Auftragnehmer kann nicht für die Einhaltung von Pflichten haften, die er in seinem vertraglichen Verantwortungsbereich nicht steuern kann.