Stellungnahmen Bund & Land

Stellungnahme des BFW anlässlich der Anhörung zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

Die mit der MBO und der VV TB avisierte Umgestaltung des deutschen Bauordnungsrechts auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-100/13 ist nicht nur auf Grund der Umsetzungsfrist bis 16. Oktober 2016 zwingend geboten. Denn bereits seit Verkündung des EuGH-Urteils bestehen für die Immobilienwirtschaft erhebliche Haftungsrisiken, die es zwingend erforderlich machen, das deutsche Bauordnungsrecht europarechtskonform auszugestalten. Gleichzeitig ist jedoch noch nicht erkennbar, dass sich die Entwürfe der MBO und der VV TB mit dem dringenden Gebot der generellen Vereinfachung des Bauens mit der Zielrichtung auf kostengünstigeres Bauen beschäftigt. Insbesondere vor dem Hintergrund des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen und der Ergebnisse der Baukostensenkungskommission ist dies unverständlich und eine vertane Chance.

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Stellungnahme des BFW anlässlich der Anhörung zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

Die mit der MBO und der VV TB avisierte Umgestaltung des deutschen Bauordnungsrechts auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-100/13 ist nicht nur auf Grund der Umsetzungsfrist bis 16. Oktober 2016 zwingend geboten. Denn bereits seit Verkündung des EuGH-Urteils bestehen für die Immobilienwirtschaft erhebliche Haftungsrisiken, die es zwingend erforderlich machen, das deutsche Bauordnungsrecht europarechtskonform auszugestalten. Gleichzeitig ist jedoch noch nicht erkennbar, dass sich die Entwürfe der MBO und der VV TB mit dem dringenden Gebot der generellen Vereinfachung des Bauens mit der Zielrichtung auf kostengünstigeres Bauen beschäftigt. Insbesondere vor dem Hintergrund des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen und der Ergebnisse der Baukostensenkungskommission ist dies unverständlich und eine vertane Chance.

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Stellungnahme des BFW zur Deutschen Normungsstrategie 2020

Das DIN erarbeitet derzeit die Eckpunkte für die „Deutsche Normungsstrategie 2020“. Hieran ist der BFW als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft aktiv beteiligt. Denn durch die Normung haben sich Komfortansprüche entwickelt, die sich auch in überhöhten Anforderungen des Bauordnungsrechtes widerspiegeln. Die Folgen daraus sind über 3.300 Baunormen (DIN, EN, ISO), ca. 1.500 Richtlinien, mehr als 500 Merkblätter, Arbeitshilfen u. ä. sowie eine Vielzahl produktspezifischer Einzelregelungen, wie zum Beispiel ca. 7.000 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Produktdatenblätter, aus denen sich zusätzlich erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken ergeben. Diesen Fehlentwicklungen muss aus Sicht des BFW entgegengewirkt werden.

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Stellungnahme des BFW zur Deutschen Normungsstrategie 2020

Das DIN erarbeitet derzeit die Eckpunkte für die „Deutsche Normungsstrategie 2020“. Hieran ist der BFW als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft aktiv beteiligt. Denn durch die Normung haben sich Komfortansprüche entwickelt, die sich auch in überhöhten Anforderungen des Bauordnungsrechtes widerspiegeln. Die Folgen daraus sind über 3.300 Baunormen (DIN, EN, ISO), ca. 1.500 Richtlinien, mehr als 500 Merkblätter, Arbeitshilfen u. ä. sowie eine Vielzahl produktspezifischer Einzelregelungen, wie zum Beispiel ca. 7.000 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Produktdatenblätter, aus denen sich zusätzlich erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken ergeben. Diesen Fehlentwicklungen muss aus Sicht des BFW entgegengewirkt werden.

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BFW Stellungnahme: Überarbeitung des Kreditkostenstandardansatzes

Kaum ein Industriezweig ist so abhängig von der Kreditversorgung wie die Immobilienwirtschaft.
Etwa 50 Prozent aller Kredite in Deutschland werden für den Kauf und den Bau einer Immobilie
verwendet. Immobilien stellen für Investoren, anders als bei anderen Wirtschaftsgütern,
langlebige Wirtschaftsgüter dar, mit einer Lebensdauer von teilweise mehr als 50 Jahren, einer
geringen Transaktionshäufigkeit und einem hohen Kapitalbedarf, welcher nur über lange
Zeiträume zurückgezahlt werden kann.

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BFW Stellungnahme: Überarbeitung des Kreditkostenstandardansatzes

Kaum ein Industriezweig ist so abhängig von der Kreditversorgung wie die Immobilienwirtschaft.
Etwa 50 Prozent aller Kredite in Deutschland werden für den Kauf und den Bau einer Immobilie
verwendet. Immobilien stellen für Investoren, anders als bei anderen Wirtschaftsgütern,
langlebige Wirtschaftsgüter dar, mit einer Lebensdauer von teilweise mehr als 50 Jahren, einer
geringen Transaktionshäufigkeit und einem hohen Kapitalbedarf, welcher nur über lange
Zeiträume zurückgezahlt werden kann.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Der BFW bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Referentenentwurf auch schriftlich Stellung zu nehmen, beschränkt sich allerdings aus naheliegenden Gründen auf die das Bauvertragsrecht betreffenden Teile des Entwurfs.

Einige grundsätzliche Anmerkungen: Wir haben Gelegenheit gehabt, den Entwurf in den zurückliegenden Wochen intensiv auf unterschiedlichsten Ebenen in den Gremien und mit der Mitgliedschaft des Verbandes zu diskutieren. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse liegen der Stellungnahme zugrunde.

Zusammenfassend müssen wir leider feststellen, dass der Entwurf – bei allerdings  unterschiedlicher Betrachtung der einzelnen Regelungsgegenstände – insgesamt  ausgesprochen negativ innerhalb der Verbandsmitgliedschaft bewertet wird.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Der BFW bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Referentenentwurf auch schriftlich Stellung zu nehmen, beschränkt sich allerdings aus naheliegenden Gründen auf die das Bauvertragsrecht betreffenden Teile des Entwurfs.

Einige grundsätzliche Anmerkungen: Wir haben Gelegenheit gehabt, den Entwurf in den zurückliegenden Wochen intensiv auf unterschiedlichsten Ebenen in den Gremien und mit der Mitgliedschaft des Verbandes zu diskutieren. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse liegen der Stellungnahme zugrunde.

Zusammenfassend müssen wir leider feststellen, dass der Entwurf – bei allerdings  unterschiedlicher Betrachtung der einzelnen Regelungsgegenstände – insgesamt  ausgesprochen negativ innerhalb der Verbandsmitgliedschaft bewertet wird.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Der BFW bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Referentenentwurf auch schriftlich Stellung zu nehmen, beschränkt sich allerdings aus naheliegenden Gründen auf die das Bauvertragsrecht betreffenden Teile des Entwurfs.

Einige grundsätzliche Anmerkungen: Wir haben Gelegenheit gehabt, den Entwurf in den zurückliegenden Wochen intensiv auf unterschiedlichsten Ebenen in den Gremien und mit der Mitgliedschaft des Verbandes zu diskutieren. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse liegen der Stellungnahme zugrunde.

Zusammenfassend müssen wir leider feststellen, dass der Entwurf – bei allerdings  unterschiedlicher Betrachtung der einzelnen Regelungsgegenstände – insgesamt  ausgesprochen negativ innerhalb der Verbandsmitgliedschaft bewertet wird.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Der BFW bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Referentenentwurf auch schriftlich Stellung zu nehmen, beschränkt sich allerdings aus naheliegenden Gründen auf die das Bauvertragsrecht betreffenden Teile des Entwurfs.

Einige grundsätzliche Anmerkungen: Wir haben Gelegenheit gehabt, den Entwurf in den zurückliegenden Wochen intensiv auf unterschiedlichsten Ebenen in den Gremien und mit der Mitgliedschaft des Verbandes zu diskutieren. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse liegen der Stellungnahme zugrunde.

Zusammenfassend müssen wir leider feststellen, dass der Entwurf – bei allerdings  unterschiedlicher Betrachtung der einzelnen Regelungsgegenstände – insgesamt  ausgesprochen negativ innerhalb der Verbandsmitgliedschaft bewertet wird.

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