Stellungnahmen Bund & Land

Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG

Der BFW hat am 10.08.2018 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Mietrechtsanpassungsgesetzes abgegeben. Auch wenn sich der Entwurf im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf vom 04.06.2018 stärker an den Vorgaben  des Koalitionsvertrages orientiert, so handelt es sich im Ergebnis dennoch lediglich um soziale Symbolpolitik zu Lasten unternehmerischer Leistung und Risikobereitschaft. Aus Sicht der mittelständischen Immobilienwirtschaft  besteht weiterhin erheblicher Nachbesserungsbedarf. Der BFW wird sich weiterhin aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens und den Auswirkungen für Immobilienpraxis informiert der BFW u.a. in den Arbeitskreisen der BFW-Landesverbände.

Die Stellungnahme des BFW zum MietAnpG finden Sie unter 180810_BFW_Stellungnahme_MietAnpG


Förderrecht: Gesetzesentwurf für Grundgesetzänderung zur zweckgebundenen Förderung im sozialen Wohnungsbau vorgelegt

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Artikel 104c, 104d, 125c und 143e – (19/3440) eingebracht. Durch Aufnahme eines zusätzlichen Artikels 104d in das Grundgesetz soll dem Bund u.a. die Möglichkeit gegeben werden, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Dabei wird auf die Vorgabe einer Befristung und degressiven Ausgestaltung verzichtet.

Hintergrund

Der Bund will den Kommunen bei der Verbesserung der Bildungsinfrastruktur und beim Bau von neuem bezahlbaren Wohnraum stärker helfen. Dafür sollen bestehende Vorschriften es Grundgesetzes, die eine solche Mitfinanzierung behindern oder sogar ausschließen, geändert werden. Die Stellungnahme des BFW unter [Download nicht gefunden.]


Förderprogramm „Wohnungsbau BW 2018/2019“

Im Rahmen der Zusammenarbeit in der Wohnraum-Allianz des Landes Baden-Württemberg hat der BFW Baden-Württemberg bereits am 31. 8. 2017 in einer 1. Stellungnahme Anregungen für die Änderung der Förderrichtlinien im Land Baden-Württemberg gegeben.

Die Stellungnahme finden Sie in der Anlage.

BFW BW Stellungnahme 31.08.17- Förderprogramm Wohnungsbau BW 2018-2019 pdf Datei ansehen —  Datei herunterladen

Anhörung zur Wohnraumförderung 2018 der Landesregierung

Als Ergebnis der Vorbereitungen in der Wohnraum-Allianz des Landes Baden-Württemberg wurde eine förmliche Verbändeanhörung im Landtag von Baden-Württemberg durchgeführt. Das neue Landeswohnraumförderungsprogramm sieht erhebliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Landeswohnraumförderung vor. Auch wurden Anregungen des BFW Baden-Württemberg aufgegriffen.

Die Stellungnahme finden Sie in der Anlage.

BFW Stellungnahme Landeswohnraumförderung BW 2018-19 pdf Datei ansehen —  Datei herunterladen

BFW-Stellungnahme zur Deutschen Normungsroadmap Bauen und Gebäude

Das DIN erarbeitet derzeit die „Deutsche Normungsroadmap Bauen und Gebäude“, eine Art Handlungsrahmen für die Normungsarbeit im DIN. Der BFW hat am 13.07.2017 als Vertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft  an der Anhörung im DIN teilgenommen. Die BFW- Stellungnahme, die sich nunmehr auch in Textbestandteilen und Kommentaren des aktualisierten Entwurfs der Normungsroadmap wiederfindet, erhalten Sie unter 170607_Normungsroadmap_Bauen_und_Gebäude_Kommentartabelle_BFW.doc.pdf pdf Datei ansehen —  Datei herunterladen


BFW-Stellungnahme zum Gebäudeenergiegesetz (Referentenentwurf vom 23.01.2017)

Ergänzend und vertiefend zu der Stellungnahme der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland weist der BFW, als Vertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft, dessen Mitglieder für 50 Prozent des Wohnungsneubaus und 30 Prozent des Neubaus von Wirtschaftsgebäuden in den Ballungszentren Deutschlands stehen, auf folgende Punkte hin:

  • Leistungsfähigkeit ist neben Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
  • Verletzung des „geltenden Wirtschaftlichkeitsgebotes“.
  • Berechnungen zum EFH 55 Standard basieren auf europarechtswidrigen Grundlagen.

 Die vollständige Stellungnahme erhalten Sie unter folgenden Link:

BFW_Stellungnahme_GEG_03.02.2017.pdf pdf Datei ansehen —  Datei herunterladen

Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm- TA Lärm)

Der BFW hat zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) Stellung genommen.

Der Entwurf konkretisiert die immissionsrechtlichen Anforderungen für den neuen Baugebietstyp „Urbanes Gebiet“ gem. § 6a BauNVO-E, so dass hierzu nunmehr eine abschließende Bewertung möglich ist.

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Stellungnahme des BFW zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt

Die Beschlüsse der Bauministerkonferenz vom 29./30.10.2015 sind in dem Entwurf aufgegriffen worden, um mit der Novelle des Bauplanungsrechts zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs in den Ballungsräumen beizutragen. Dieses Ziel kann jedoch mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreicht werden. Der Gesetzentwurf des BMUB enthält keine Vorschläge, die im Ergebnis zur Erleichterung von Wohnungsbauvorhaben führen.

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Stellungnahme des BFW zum Entwurf eines Leitfadens zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (Schimmelleitfaden 2016)

Aus Sicht der Medizin gibt es derzeit keinen nachgewiesenen kausalen Zusammenhang zwischen Schimmelpilzen und auftretenden gesundheitlichen Wirkungen. Aus medizinischer diagnostischer und therapeutischer Sicht ist eine Identifizierung und Quantifizierung von Schimmelpilzen im Innenraum nicht indiziert. Aus diesem Grund sollte noch einmal geprüft werden, inwieweit der Schimmelleitfaden auf notwendige und praktikable Maßnahmen zur Gefahrenabwehr beschränkt werden kann. Die Kommentartabelle enthält entsprechende Vorschläge.

[Download nicht gefunden.] Kommentartabelle Schimmelleitfaden 2016 pdf Datei ansehen —  Datei herunterladen

Stellungnahme des BFW zur Novelle der Musterbauordnung

Die Novelle der Musterbauordnung (MBO) hat erhebliche Auswirkungen auf die Landesbauordnungen, da sie sich an der MBO orientieren. Gegenstand der Novelle ist die nationale Umsetzung des EuGH-Urteils zum Bauproduktenrecht vom 16.10.2014 (C-100/13). Die Umsetzungsfrist läuft bis zum 16.10.2016.
Es bestehen derzeit für Immobilienunternehmen erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken und Risiken für die sicherheitstechnische Nachweisführung im Baugenehmigungsverfahren, die reduziert werden müssen. Erste Teilerfolge hat der BFW gemeinsam mit anderen Verbänden erzielt. So ist der BFW darum bemüht, dass Regelungslücken zwischen europäischem Bauproduktenrecht und nationalem Bauordnungsrecht durch zivilrechtliche Herstellererklärungen geschlossen werden können und  diese in der Musterbauordnung als zulässige Nachweise im Baugenehmigungsverfahren abgesichert werden.

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