Der BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Baden-Württemberg lädt Sie zum 2. Teil des Juristischen Dienstag zum Thema: Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums“ ein.
Die Abnahme des Sonder- und vor allem des Gemeinschaftseigentums ist im Bauvertrag wie auch im Bauträgervertrag, die während der Bauabwicklung mit Abstand bedeutendste Rechtshandlung. Für den Bauträger steht viel auf dem Spiel, unter anderem: ohne Abnahme keine Fälligkeit des Werklohns, keine Verjährung der Mängelansprüche, kein Gefahrübergang. Zugleich treffen die widerstreitenden Interessen der Beteiligten (Planer, Bauunternehmer, Bauträger, Erwerber, Hausverwaltung) aufeinander.
Im 2. Teil werden folgende Themen behandelt:
- kurze Wiederholung Teil 1
- Vergemeinschaftung der Abnahme durch Beschluss/Gemeinschaftsordnung
- Nachzügler
- „Jahn`sches Abnahmemodell“
- „Bereinigung“ der unwirksamen Abnahmen
- Regressmöglichkeiten
- Verjährungsfragen und Verwirkung
Das Seminar zeigt anhand zahlreicher Praxisbeispiele die Probleme im Zusammenhang mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums auf. Es werden nicht nur die unwirksamen Abnahmeklauseln besprochen, sondern auch die Möglichkeiten einer „Schadensminimierung“ diskutiert werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung und melden sich zeitnah an.
Einladung Abnahme des Gemeinschaftseigentums – Datei ansehen — Datei herunterladenWir freuen uns auf Ihre Teilnahme.