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Juristischer Dienstag „Abnahme des Gemeinschaftseigentums TEIL 1“

8. Juni 2021 um 14:00 - 16:00 Uhr

Der BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Baden-Württemberg lädt Sie zu einem weiteren Online Juristischen Dienstag zum Thema „Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums“ am Dienstag, 08.06.2021 (TEIL 1) ein. Der 2. Teil findet am Dienstag, 15.06.2021 (TEIL 2), jeweils von 14:00 bis 16:00 Uhr, statt.

Die Abnahme des Sonder- und vor allem des Gemeinschaftseigentums ist im Bauvertrag wie auch im Bauträgervertrag, die während der Bauabwicklung mit Abstand bedeutendste Rechtshandlung. Für den Bauträger steht viel auf dem Spiel, unter anderem: ohne Abnahme keine Fälligkeit des Werklohns, keine Verjährung der Mängelansprüche, kein Gefahrübergang.

Versuche vor notarieller Seite, die praktischen und rechtlichen Probleme der Abnahme zugunsten des Bauträgers zu lösen, sind in den letzten Jahren wiederholt gescheitert. Es kursieren immer noch eine Vielzahl unwirksamer Abnahme- und Nachzüglerklauseln.

Weitere Informationen zu diesem Juristischen Dienstag entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung und melden sich zeitnah an.

Einladung Abnahme des Gemeinschaftseigentums pdf Datei ansehen —  Datei herunterladen

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Details

Datum:
8. Juni 2021
Zeit:
14:00 - 16:00

Veranstalter

BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Baden-Württemberg e.V.
Telefon:
0711/870380-0
E-Mail:
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Website:
https://www.bfw-bw.de