Die beharrliche Kritik des BFW Baden-Württemberg an der Nachhaltigkeitszertifizierung, wie sie in der aktuellen Landeswohnraumförderung BW gefordert wird, hat Früchte gezeigt.
Die finanziell gut ausgestattete Förderung des Landes Baden-Württemberg war für unsere Unternehmen schwer umsetzbar, weil keine Auditoren für die geforderte Nachhaltigkeitszertifizierung zu gewinnen waren und im Übrigen erhebliche Kosten für diese Zertifizierung anfielen.
Nunmehr das Land reagiert und die Verwaltungsvorschriften angepasst.
Nach dem aktuellen Erlass zur Verwaltungsvorschrift-Wohnungsbau BW 2022 wird das Nachhaltigkeitszertifikat nur noch für Projekte notwendig mit einem Gesamtvolumen von über 100 geplanten Wohnungen. Dieser Erlass ist sofort gültig und ermöglicht eine beschleunigte Umsetzung von Projekten mit bis zu 100 Wohneinheiten.