BFW-Präsident: Kostenteilung beim CO2-Preis gefährdet Klimaschutzziele
Berlin, 12.05.2021. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen warnt vor neuen Hürden beim Klimaschutz im Gebäudesektor. „Der heute von der Bundesregierung gefasste Beschluss zur Kostenteilung beim CO2-Preis wird zur Investitionsbremse für viele Vermieter“, erklärte BFW-Präsident Andreas Ibel in Berlin. „Die Politik setzt Anreize zum Energiesparen eindeutig an der falschen Stelle“, so Ibel weiter.
„Eigentümer und Investoren sind nicht für den individuellen Strom- und Wärmeverbrauch von Mietern verantwortlich. Wer im Winter den ganzen Tag das Fenster auf Kipp und die Heizung auf volle Leistung gedreht hat, pustet das CO2 regelrecht zum Fenster raus. Deshalb macht es keinen Sinn, Vermieter an der verbrauchsabhängigen CO2-Umlage zu beteiligen“, erklärte der BFW-Präsident. „Maßgeblich sind Lösungen, die das Nutzerverhalten und tatsächliche Verbrauchsdaten mit einkalkulieren. Statt Kosten für Vermieter zu erhöhen, muss die Politik durch das Förderrecht gezielte Investitionsanreize schaffen“, so Ibel.
Der BFW-Präsident macht deutlich, dass Investitionen auch in Zukunft wirtschaftlich bleiben müssen: „Gerade mit Blick auf die ehrgeizigen Ziele beim Klimaschutz kommt es darauf an, auch Vermieter finanziell nicht zu überfordern. Wenn sich Investitionen in energetische Sanierungsmaßnahmen nicht rechnen, kommen wir auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudesektor nicht voran“, erklärte Ibel.
Anlass für seine Kritik ist ein Beschluss der Bundesregierung zum geänderten Klimaschutzgesetz. Demnach sollen Vermieter künftig die Hälfte der Kosten für den seit 1. Januar geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas tragen. Zusätzlich will die Bundesregierung die Standards für Neubauprojekte anheben. Nach Ansicht von Ibel dreht die Politik an der falschen Stellschraube: „Bei Neubauprojekten werden CO2-Einsparpotenziale bereits jetzt weitgehend ausgeschöpft. Die wirklichen Potenziale liegen im Bestand, der 99 Prozent des Gebäudesektors ausmacht. Deshalb muss das Förderrecht im Neubau und im Bestand an die neuen Klimaschutzziele angepasst werden. Nur so sind sie erreichbar“, sagte der BFW-Präsident.