BFW: Urteil des Landgerichts Berlin legt Fehlkonstruktion der Mietpreisbremse offen

„Das Landgericht Berlin hat mit seiner Entscheidung offengelegt, dass die Mietpreisbremse eine soziale und juristische Fehlkonstruktion ist“, kommentierte BFW-Präsident Ibel die Entscheidung des Gerichts vom 19. September.

Dieses hatte die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft, da die Vorschrift zu einer ungleichen Behandlung von Vermietern führe. Dies widerspreche Artikel 3 des Grundgesetzes.

„Auch wenn das Votum des Landgerichts keine konkreten Auswirkungen auf das Gesetz hat, kommt ihm eine große bundesweite Signalwirkung zu“, betonte Ibel: „Essenziell ist, dass das Landgericht Berlin zu dem Ergebnis kommt, dass die ortsübliche Vergleichsmiete als Bezugsgröße der Mietpreisbremse ungeeignet ist und den Gesetzeszweck, einkommensschwache Mieter zu schützen, grundlegend verfehlt. Das Urteil macht deutlich: Dem Instrument der Mietpreisbremse fehlt jegliche soziale Komponente.“

Dies gelte umso mehr, weil die praktische Umsetzung der Mietpreisbremse insbesondere in Berlin von der Politik nicht durch eine Wohnungsbauoffensive zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum begleitet wurde, so Ibel: „Statt dessen wurde der Wohnungsbau vielfach verhindert: Überzogene Forderungen in städtebaulichen Verträgen, der Ausschluss der privaten Investoren bei der Grundstücksvergabe und Beteiligung der kommunalen Gesellschaften beim Bieterwettstreit haben den Wohnungsbau zusätzlich erschwert und verteuert. Allein diese Politik führt die Mietpreisbremse ad absurdum“, resümierte Ibel.

Der BFW hatte in den vergangenen Jahren vielfach kritisiert, dass die Mietpreisbremse sozial ungerecht ist und von der Politik mit Erwartungen überfrachtet wurde. Diese konnte das Instrument nie erfüllen. Bezahlbare Mieten entstehen nur durch eine Ausweitung des Angebotes, so Ibel: „Jede gebaute Wohnung entlastet den Wohnungsmarkt und wirkt sich dadurch günstig auf die Mieten aus – unabhängig davon, ob dabei ein Eigenheim, kommunaler oder privater Wohnungsbau entsteht. Deshalb muss die neue Bundesregierung endlich die Umsetzung der Maßnahmen anpacken, die das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen erarbeitet hat.“

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