Das Bundeskabinett hat heute die Einführung einer Sonderabschreibung zur Förderung des Wohnungsneubaus beschlossen. Diese soll nur genutzt werden können, wenn die Gebäudeherstellungskosten insgesamt nicht mehr als 3.000 Euro pro Quadratmeter betragen und ist auf einen Anteil von 2.000 Euro der Gebäudeherstellungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.
BFW-Präsident Andreas Ibel begrüßte, dass die Obergrenze für die Nutzung der Förderung von ursprünglich vorgesehenen 2.200 Euro nun auf 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht wurde. „Besonders in den Metropolregionen liegen die Herstellungskosten des Gebäudes in der Regel deutlich höher als 2.200 Euro pro Quadratmeter. Unter anderem durch die Verschärfung der Energieeinsparverordnung Anfang 2016 werden die Herstellungskosten für Wohnungsneubau erneut weiter ansteigen. Es ist also mehr als sachgerecht, den Spielraum hier auf 3.000 Euro zu erhöhen“, so Ibel.
Damit sich auch private Investoren wieder verstärkt im Mietwohnungsbau engagieren, müsste aber auch die sogenannte Normalabschreibung von bisher 2 auf 3 Prozent erhöht werden, womit der heute viel kürzeren Nutzungsdauer von Wohngebäuden Rechnung getragen würde. Nur so kann eine breite Wohnungsbauoffensive angeschoben werden. Eine große Chance auf weiteren bezahlbaren Wohnraum könnte auch die Ausweitung auf Selbstnutzer bieten, denn die Mieten der frei werdenden Wohnungen dürften deutlich unter den Neubaumieten liegen.
Die Sonderabschreibung ist ein wichtiger Baustein, um die Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten zu bekämpfen. Die geplante steuerliche Förderung muss nun zügig und sachgerecht umgesetzt werden, um weitere Verzögerungen bei Investitionen in den Wohnungsneubau zu vermeiden.