Grundsteuer aktuell: Eckpunktepapier zur Grundsteuerreform in der Kritik

Am 1. Februar 2019 haben sich die Finanzminister auf die Eckpunkte eines Kompromissmodells zur Grundsteuerreform verständigt. Dieses sieht weitere Pauschalierungen eines wertabhängigen Modells in Bezug auf die zugrunde zu legenden Mieten (durchschnittliche Nettokaltmiete aus dem Mikrozensus statt tatsächlich vereinbarter Miete) und auf die Bodenrichtwerte (größere Bodenrichtwertzonen bzw. Ortsdurchschnittswert) vor.

Durchschnittliche Nettokaltmieten, Baujahr und Bodenrichtwerte sollen also danach zu einer Berechnung der jeweiligen Einheitswerte zusammengeführt werden. Kommunen sollen die Option erhalten, eine Grundsteuer C auf unbebaute baureife Grundstücke zu erheben.

Das Kompromissmodell zur Grundsteuerreform wird vom BFW aus nachfolgenden Gründen abgelehnt:

https://www.bfw-bund.de/handlungsfelder/steuern/grundsteuer/

Die Prämissen des BFW unter

https://www.bfw-bund.de/wp-ontent/uploads/2019/02/181004_Positionspapier_Grundsteuerreform.pdf

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