Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU, SPD

Im Rahmen ihrer Sondierungsgespräche haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD ein 28seitiges Papier verfasst und am 12. Januar vorgestellt. Der BFW hat die Punkte, die sich direkt auf die Immobilienwirtschaft beziehen, für Sie zusammengefasst.

Im Rahmen ihrer Sondierungsgespräche haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD ein 28seitiges Papier verfasst und am 12. Januar vorgestellt. Der BFW hat die Punkte, die sich direkt auf die Immobilienwirtschaft beziehen, für Sie zusammengefasst:

  1. Wohnraumoffensive
  • Unser Ziel ist es, dass 1,5 Millionen Wohnungen frei finanziert und öffentlich gefördert gebaut werden. Hierzu sind Maßnahmen im Bereich der Baulandmobilisierung, finanzielle Anreize und Maßnahmen zur Eigentumsbildung erforderlich.
  • Wir werden die Gewinnung von Wohnbauland von Landwirten durch steuerlich wirksame Reinvestitionsmöglichkeiten in den Mietwohnungsbau nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung verbessern.
  • Wir werden nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung den Kommunen durch Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit einräumen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern.
  • Wir werden den Gemeinden bundeseigene Grundstücke (BImA) für den Wohnungsbau zu vergünstigen Konditionen zur Verfügung stellen.
  • Finanzielle Anreize für den Wohnungsbau werden wir durch folgende Maßnahmen schaffen:
  • Wir werden durch zweckgebundene Zuweisungen die Beteiligung des Bundes am sozialen Wohnungsbau auch für die Jahre 2020 und 2021 auf rechtssicherer Grundlage garantieren.
  • Wir schaffen steuerliche Anreize für den freifinanzierten Wohnungsbau.
  • Wir werden Eigentumsbildung insbesondere für Familien finanziell unterstützen

2. Mieten

  • Unser Ziel ist es, dass eine finanzielle Überforderung von Mietern durch unverhältnismäßig steigende Mieten vermieden wird:
  • Wir werden durch Schaffung gesetzlicher Grundlagen die Einführung und Anwendung des „qualifizierten Mietspiegels“ verbreitern. Die Verlängerung des Bindungszeitraumes für einen qualifizierten Mietspiegel werden wir prüfen.
  • Die Mietpreisbremse wird zum Ende des vorgesehenen Geltungszeitraumes auf Wirksamkeit und insbesondere unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Rechtsprechung evaluiert.
  • Wir werden eine Anpassung des Wohngeldes an die jeweiligen allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen vornehmen. Die Veränderung der maßgeblichen Kriterien werden wir regelmäßig prüfen.
  • Im Bereich der energetischen Gebäudesanierung werden die Anforderungen der EnEV 2016 weiterhin maßgeblich sein, damit weiterer Kostenauftrieb für die Mietpreise vermieden wird. Die anzustrebenden CO2-Einsparungen können auch auf Quartiers- und Siedlungsebene bilanziert werden.
  • Modernisierungsumlagen sollen nicht zu unverhältnismäßigen Mieterhöhungen führen. Wir werden die Modernisierungsumlage mit Blick auf die gesunkenen Zinsen absenken und an den Zinsverlauf anpassen.

3. Kommunen

  • Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in handlungsfähigen Kommunen im urbanen und ländlichen Raum, in Ost und West:
  • Wir werden alle bisher kommunal entlastend wirksamen Finanzprogramme fortführen, sicherstellen und anpassen, u.a. die Städtebauförderung und Integrationsprogramme.
  • Wir werden Strukturschwächen im ländlichen Raum, in Regionen, Städten und Kommunen in allen Bundesländern bekämpfen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, zum Beispiel durch Dezentralisierungsstrategien. Eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ soll hierzu konkrete Vorschläge erarbeiten. Dabei prüfen wir auch Maßnahmen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe für Kommunen zum Beispiel mit Altenschulden und hohen Kassenkrediten.
  • Wir werden ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement durch konkrete Maßnahmen unterstützen und stärken.

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