Generelle Freistellung von nicht anschlussgeförderten Sozialwohnungen beendet

Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde der Verband darüber informiert, dass die bisherige generelle Freistellung von der Belegungsbindung bei den vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen Wohnungen zum 31. Dezember 2015 auslaufen wird. Die Freistellung war seinerzeit befristet eingeführt und im Zweijahresrhythmus verlängert worden, um die Auswirkungen der Streichung der Anschlussförderung für die Eigentümer etwas abzumildern.

Eines der Grundprobleme bei der Streichung der Anschlussförderung ist das Entstehen einer paradoxen Situation. Sie besteht darin, dass bis zur vollständigen Rückzahlung der öffentlichen Mittel, in diesem Fall meist Aufwendungsdarlehen, weiterhin das Kostenmietrecht gilt. Angesichts des Wegfalls der Förderung gibt dies den Eigentümern das gesetzliche Recht, die volle Kostenmiete zu verlangen. Diese lag im Schnitt etwa bei 15 Euro/m². Gleichzeitig gilt aber auch das Wohnungsbindungsrecht weiter, sodass die Vermietung der entsprechenden Wohnungen im Grundsatz nur an WBS-Inhaber erfolgen dürfte. Diese können natürlich die genannte Miete nicht annähernd aufbringen. Zur Auflösung dieses Paradoxons wurde daher vom Senat die generelle Freistellung verfügt, um zahlungskräftigeren Mietern den Bezug der Wohnungen zu höheren Mieten, wenn auch nicht im Umfang der theoretisch möglichen Kostenmiete zu ermöglichen. Damit konnte in vielen Fällen wenigstens ein Teil der Kosten der Eigentümer gedeckt und in vielen Fällen eine Insolvenz vermieden werden. Nicht zuletzt hat auch das Land Berlin davon profitiert, da es so die Inanspruchnahme von Landesbürgschaften minimieren konnte. Nunmehr wird diese Praxis von Senatsseite aufgegeben.

Begründet wird die Veränderung mit dem vor der Verabschiedung stehenden neuen Berliner Wohnraumversorgungsgesetz, das zur Sicherung des schwindenden Sozialwohnungsbestandes grundsätzlich alle flächendeckenden Freistellungen ab 1. Januar 2016 untersagen wird. Der Verband wird in diesem Zusammenhang in einer nochmals stattfindenden Anhörung zum Entwurf des Wohnraumversorgungsgesetzes im Bauausschuss des Abgeordnetenhauses am 4. November 2015 nachdrücklich eine Ausnahmeregelung für die Bestände mit verweigerter Anschlussförderung fordern.

Abschließend weist die Senatsverwaltung in ihrem Schreiben darauf hin, dass weiterhin Einzelfreistellungen durch die bezirklichen Wohnungsämter auch in diesen Beständen möglich sind. Angesichts der restriktiven Freistellungspraxis vieler Bezirke, die sich unter den Bedingungen verstärkter Zuwanderung noch verschärfen wird, halten wir dies jedoch für keine tragfähige Lösung.

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