Wohnungsmarkt

Europa – OECD Studie

Förderpolitik zur Schaffung von hochwertigem und bezahlbarem Wohnraum

Wohnen ist in den meisten OECD-Ländern der höchste Kostenfaktor für Haushalte. Rund 36 Prozent der Bewohner fühlen sich durch die Wohnkosten stark belastet. Viele Haushalte der OECD-Länder sehen sich überfordert, das betrifft in erster Linie Haushalte mit niedrigem Einkommen. Rund 15 Prozent der Mieter und rund 10 Prozent der Wohnungseigentümer bezahlen ca. 40 Prozent des zur Verfügung stehenden Einkommens nur fürs Wohnen, in Deutschland liegt der Anteil deutlich niedriger (die Rate von Mietern und Eigentümern, die rund 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten ausgeben, liegt unter 10 Prozent).

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Abschlussbericht Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen

Das Bundeskabinett hat am 9. März 2016 den Bericht zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und zur  Wohnungsbau-Offensive beschlossen. Das „10-Punkte-Programm“ soll Voraussetzungen schaffen, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum rasch zu decken. Das Programm sieht unter anderem die Bereitstellung von Bauland, steuerliche Anreize, eine Vereinfachung von Bauvorschriſten sowie Mittel für den sozialen Wohnungsbau vor. Im Zuge des Bündnis-Kongresses Anfang März 2016 machte BFW Präsident Andreas Ibel deutlich, dass es beim Neubau vor allem auf die Baulandbereitstellung ankommt: „Um Wohnungen an den richtigen Stellen zu schaffen, müssen die Kommunen zügig und unbürokratisch Bauland bereitstellen. Die Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Liegenschaſtspolitik im Bündnis sind daher von besonderer Bedeutung.“

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Europa – Das Umgebungsgesetz

Das Niederländische Modell zur Entschlackung von Baugesetzen und Planungsvorschriften

Im Zuge des Kongresses zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen wurde unter dem Motto „Was kann Deutschland von anderen europäischen Ländern lernen“ das niederländische Modell zu Gesetzesvereinfachungen vorgestellt: das „Umgebungsgesetz“. In den Niederlanden ist es in den letzten 30 Jahren, ebenso wie in Deutschland, zu einer stetigen Überregulierung durch Politik und Verwaltung gekommen, am Ende steckten die Niederlande in einer Wohnungsmarktkrise. Die Politik war verstrickt in Gesetze und Vorschriſten mit dem Ziel der risikolosen Gesellschaſt. Effektive Entscheidungen mit Platz für Freiraum und individuelle Lösungen waren dabei nur noch schwer möglich, das Planen und Bauen zu einem juristischen Apparat geworden. Das soll sich nun verändern.

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Europa – Niedrigstenergiegebäude in Europa

Die derzeitige Überarbeitung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) und die bereits abgeschlossene Konsultation Ende 2015 lenken den Blick auf das Thema der Niedrigstenergiegebäude, speziell die Definitionen und Anwendungen in den einzelnen Ländern. Entsprechend der Gebäuderichtlinie müssen ab spätestens 2021 alle neuen Gebäude in Europa als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden sowie ab 2019 alle neuen Gebäude der Zentralregierungen, es sei denn, dieser Standard ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht wirtschaſtlich umsetzbar.

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Studie: Deutschland braucht 400.000 neue Wohnungen pro Jahr

In Deutschland müssen rund 400.000 Wohnungen pro Jahr neu gebaut werden – und das in den kommenden fünf Jahren. Das geht aus einer aktuellen Studie des Pestel-Instituts hervor, die der BFW mit dem Verbändebündnis Sozialer Wohnungsbau am 15. September vorgestellt hat. Der Wohnungsneubau steht demnach vor einer enormen Herausforderung. Ein Hauptgrund dafür sind die rasant wachsenden Flüchtlingszahlen, aber auch der bestehende Nachholbedarf, der starke Zuzug in die Städte und die Zuwanderung aus der EU.

Deutschland schiebt ein „riesiges Wohnungsdefizit“ vor sich her, das von Jahr zu Jahr größer geworden ist. Nach Berechnungen des Pestel-Instituts sind seit 2009 rund 770.000 Wohnungen zu wenig gebaut worden. Konkret müssen in Deutschland bis zum Jahr 2020 jährlich rund 140.000 Mietwohnungen mehr als in diesem Jahr gebaut werden – davon 80.000 Sozialwohnungen und 60.000 Wohnungseinheiten im bezahlbaren Wohnungsbau. Hier hat es in den vergangenen Jahren enorme Versäumnisse der Wohnungsbaupolitik gegeben, so das Verbändebündnis „Sozialer Wohnungsbau“.

Um dem Wohnungsmangel wirkungsvoll zu begegnen, ist ein tatsächlicher Neustart des sozialen Wohnungsbaus zwingend notwendig. Damit dieser gelingt, muß es sowohl für genossenschaftliche und öffentliche Wohnungsunternehmen als auch für private Investoren wirkungsvolle Anreize geben, fordert das Verbändebündnis “Sozialer Wohnungsbau“. Dazu schlägt das Pestel-Institut Investitionszulagen für genossenschaftliche und kommunale Unternehmen vor, sowie steuerliche, zeitlich begrenzte Vergünstigungen (beispielsweise die Wiedereinführung der Sonderabschreibung nach § 7k des Einkommenssteuergesetzes) für private Investoren. Damit kann der Neubau von Sozialmietwohnungen regional gezielt angekurbelt werden.

Neben dem Neustart des sozialen Wohnungsbaus ist die Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen in Ballungsgebieten für Haushalte mit mittleren Einkommen dringend notwendig. Hierfür sind ebenfalls bessere steuerliche Anreize notwendig, insbesondere eine sachgerechte Erhöhung der Abschreibung (AfA auf 3 Prozent) die sich aus der der wiederholten Verschärfung der EnEV für Wohngebäude ergibt. Eine zusätzliche Sonder-AfA in Höhe von einem Prozent für bezahlbaren Wohnungsneubau ist gerade in Regionen mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt dringend geboten.

„Eine Grundvoraussetzung für den erforderlichen Wohnungsneubau ist jedoch die umfassende Ausweisung von Bauflächen in Ballungszentren durch die Kommunen, – und das nicht nur in homöopathischen Dosen, nur für bestimmte Marktteilnehmer oder zu Höchstpreisen“, betont BFW-Präsident Andreas Ibel. „Hier sind Bund, Länder und Kommunen gefordert. Die Baulandpreis-Rallye muss ein Ende haben!“

Mit dem Verbändebündnis „Sozialer Wohnungsbau“ sind elf Organisationen und Verbänden der deutschen Bau- und Immobilienbranche sowie aus den Bereichen Planung und Architektur die Initiatoren der Studie „Wohnungsbedarf und Neustart des sozialen Wohnungsbaus“. Zu dem Bündnis gehören der Deutsche Mieterbund (DMB) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Ebenso der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB), der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB), die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM), der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (BBS), der Verein Deutscher Zementwerke (vdz) und der Bundesverband Flachglas (BF).

Die Kurzstudie steht hier zum Download bereit

Pestel-Institut Kurzstudie Wohnungsbedarf pdf


Der Wohnungsneubau wird von privaten Unternehmen dominiert

Ergebnis der bulwiengesa Projektentwicklerstudie

Nach einer Sonderauswertung der bulwiengesa Projektentwicklerstudie stehen die BFW-Mitgliedsunternehmen für 50 Prozent der Projektentwicklungen im Bereich Wohnungsneubau in den sieben A-Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart. Lässt man die Verbraucher als Bauherren außer Betracht, sind die öffentliche Unternehmen (Kommunen, kommunale Wohnungsunternehmen sowie Bund und Land, mit mehr als 50 Prozent Nennkapital oder Stimmrecht) und die Genossenschaften gerade einmal für rund 6 Prozent des bundesweiten Wohnungsneubauvolumens verantwortlich, rund 94 Prozent entfallen hingegen auf private Unternehmen.