Auf dem BFW Deutschen Immobilien Kongress am 28. April 2016 konnte der BFW-Arbeitskreisvorsitzende Werner Verdenhalven beim Thema Sonder-AfA zwar einen konkret vorliegenden Gesetzesentwurf vorstellen, musste jedoch berichten, dass die ursprünglich für den gleichen Tag geplante Beschlussfassung durch den Bundestag ausgesetzt worden sei. Die Hintergründe dieser Verfahrensunterbrechung waren nicht eindeutig zu klären. Verdenhalven machte deutlich, dass der Gesetzesentwurf mit der absoluten Obergrenze von 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten dem Anreiz der Sonderabschreibung die Gefahr der Kostenüberschreitung gegenüberstelle, denn statt eines Abschmelzens der Sonderabschreibung soll diese bei Überschreiten der Obergrenze vollständig entfallen.
BFW-Bundesgeschäftsführer Christian Bruch sah die Gefahr der Obergrenze nicht nur in der Nähe zu den üblichen Erstellungskosten von 2.500 Euro pro Quadratmeter, sondern auch darin, dass die Begrifflichkeiten von Baukosten über Erstellungs-, Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten bis hin zur Wohnfläche so ungenau sind, dass entweder die Obergrenze erhöht oder aber die Rechtsfolgen einer Überschreitung gelindert werden müssten.
Michael Sachs, Vorsitzender des Expertengremiums zur Umsetzung der Wohnungsbau-Offensive, erläuterte die Ergebnisse des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“ und legte dar, wie die Bereitstellung von Bauland, steuerliche Anreize, eine Vereinfachung von Bauvorschriften sowie Mittel für den sozialen Wohnungsbau erfolgreich ineinandergreifen können.
Dies war der Impuls für die Diskussion der Praktiker aus BFW-Mitgliedsunternehmen, Karl Strenger (STRENGER Bauen und Wohnen GmbH), Alexander Hofmann (Baywobau Baubetreuung GmbH) und Thomas Groth (Groth Gruppe), die die Empfehlungen im Kontext eigener regionaler Besonderheiten diskutierten.
Hofmann wies darauf hin, dass die Stadt München durch ihre Auflagen – wie die Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) – das Bauen in den Stadtgrenzen vergleichsweise unattraktiv und teuer macht. Die Auflagen verteuern damit die Preise und Mieten des frei finanzierten Wohnungsbaus, denn die Fördermittel reichen für den gewünschten Anteil an Sozialwohnungen nicht aus und müssen über den freien Wohnungsbau quersubventioniert werden. Strenger bemängelte die Benachteiligung mittelständischer Bauunternehmen bei der Grundstücksvergabe gegenüber kommunalen Unternehmen. Als Beispiel nannte er die Ludwigsburger Baulandoffensive, bei der Grundstücke 30 Prozent unter dem Marktwert an kommunale Unternehmen vergeben werden. Die Städte forcierten die Preisspirale für die privaten Unternehmen, weil nicht anstelle eines Höchstpreisverfahrens eine Konzeptausschreibung erfolgt, sondern Konzept- und Höchstpreisvergabe kombiniert würden. Groth wies darauf hin, dass in Berlin Grundstücke vorhanden seien, jedoch nicht an mittelständische Immobilienunternehmen vergeben würden. Die Grundstückpolitik sei praktisch zum Erliegen gekommen.
Die Diskussion zeigte, dass sich während der Erarbeitung der Bündnisempfehlungen die Welt weiter gedreht hat und durchaus nicht in die von den Bündnispartnern anvisierte Richtung. Umso wichtiger ist jetzt die rasche Umsetzung der Empfehlungen auf allen Ebenen.
Zum Abschluss des Fachforums erläuterte Tanja Puttke (conject AG) in ihrem Vortrag anschaulich, wie sich die digitalen Trends in der Gesellschaft zum Standard in der Immobilienwirtschaft entwickeln und wie die Digitalisierung die Immobilienwirtschaft verändert und zukünftig verändern wird. Fazit: Digitale Methoden ermöglichen es zukünftig, die komplette Wertschöpfungskette und den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie digital abzubilden. Insbesondere BIM bietet hierbei auch für mittelständische Unternehmen Chancen zur Risikominimierung. Konfliktpotentiale und Probleme können so vermieden werden, bevor sie auf der Baustelle zu Verzögerungen und Umplanungen führen.