Die BFW Landesverbände Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Baden-Württemberg und Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland laden gemeinsam zu einem Online-Seminar – exklusiv nur BFW Mitglieder – zum Thema: „Geldwäschegesetz – Pflichten und Risiken aus Sicht des Bauträgers“ am Dienstag, 25.01.2022 um 14:00 Uhr ein.
In den letzten Monaten häufen sich die Berichte in denen Mitgliedsunternehmen von den zuständigen Aufsichtsbehörden nach Geldwäschegesetz angeschrieben und zur schriftlichen Auskunftserteilung aufgefordert werden. Die Auskunftspflichten sind umfangreich. Die meisten der betroffenen Unternehmen sind erstaunt über den Umfang und dem Inhalt der Prüfung.
Meist trifft die Prüfung die Unternehmen unvorbereitet! Haben Sie in Ihrem Unternehmen interne Sicherungsmaßnahmen und Kontrollsysteme zur Geldwäscheprävention eingeführt?
Als Bauträger handeln Sie mit Gütern und unterfallen nach § 2 Abs. 1 Nr. 16 GWG den Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz.
Haben Sie Maßnahmen der Risikoanalyse in Ihrem Unternehmen dokumentiert?
Viele der nach Geldwäschegesetz geforderten Maßnahmen sind in den Unternehmen noch unbekannt. Um die richtigen Vorsorgemaßnahmen treffen zu können ist es daher zwingend notwendig, sich mit den Anforderungen des Geldwäschegesetz an Bauträger zu beschäftigen.
Nur wer seine Pflichten kennt, kann die Risiken eingrenzen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung und melden sich zeitnah an.
Einladung Geldwäschegesetz – Datei ansehen — Datei herunterladenAnmeldeformular Veranstaltungen
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