Exklusiv nur für BFW Mitglieder!
Der BFW Landesverband Baden-Württemberg lädt Sie zu einem weiteren Juristischen Dienstag zum Thema: Typische Fehler bei der Abnahme und der sechsten Rate ein.
Nach abnahmereifer Herstellung des Bauvorhabens beginnt oft die Suche der Erwerber nach Mängeln und natürlich auch das Feilschen um den zu zahlenden Kaufpreis. Der Bauträger will die Zahlungen für seine erbrachten Leistungen erhalten. Der Erwerber will die Wohnung beziehen, ohne eine Überzahlung zu leisten. Es stoßen sehr unterschiedliche Interessen aufeinander.
Die wechselseitigen Pflichten sind im Prinzip klar definiert: der Bauträger ist zur Übergabe und der Erwerber zu Erklärung der Abnahme und zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Tatsächlich bringt die Erfüllung dieser Pflichten in der Praxis häufig erhebliche Probleme mit sich. Scheitert der Termin, so dass keine Abnahme und Übergabe bzw. keine Kaufpreiszahlung zustande kommt, hat eine der Parteien in aller Regel einen Fehler gemacht. Die Risiken und Folgen solcher Fehler sind erheblich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung und melden sich zeitnah an.
Einladung Typische Fehler bei der Abnahme und der sechsten Rate – Datei ansehen — Datei herunterladenWir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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