Agenda Aktuell

BFW präsentiert Wahlprüfsteine für neue Bundesregierung

Die Nachfrage nach Wohnraum übersteigt derzeit in nahezu allen Wohnungsmärkten der Ballungszentren das zur Verfügung stehende Angebot. Es wird viel zu wenig gebaut. Von den politisch geforderten jährlich mindestens 400.000 neu gebauten Wohneinheiten zur Deckung der Wohnraumnachfrage sind wir derzeit weit entfernt. Die Immobilienwirtschaſt braucht endlich wieder verlässliche und wirtschaſtlich langfristig tragfähige Rahmenbedingungen – für Investoren, für Eigenheimnutzer und Mieter – im Sinne einer effizienten Umverteilung zur Sicherung des sozia-
len Friedens.

Über viele Jahre aufgebaute kostentreibende und bürokratische Neubauhürden müssen überprüſt und reduziert werden, auch zugunsten einer gerechten Lastenverteilung zwischen Wohnungsbestand und Wohnungsneubau. Schließlich geht es darum, gesamtgesellschaſtlichen Herausforderungen wie Klimaschutz, Infrastrukturerneuerungen oder dem demografischen Wandel zu begegnen. In diesem Zusammenhang fordern wir die Bündelung immobilienwirtschaſtlicher Kompetenzen in einem Haus, respektive in einem eigenen Bauministerium. Was die neue Bundesregierng sonst noch anpacken muss, um die notwengie Trendwende herbeizuführen, können Sie in den Wahlprüfsteinen des BFW Bundesverbandes lesen.

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BFW übernimmt BID-Vorsitz

Hendricks, Gedaschko, Ibel
BFW-Präsident Andreas Ibel, Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks, GdW-Präsident Axel Gedaschko

Damit steht BFW-Präsident Andreas Ibel für ein Jahr lang an der Spitze der BID, in der die sechs wichtigsten Immobilienverbände zusammen arbeiten. „Die Arbeit der BID zeigt, dass sich die Branche ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist. Die vielfältigen Herausforderungen der Immobilienwirtschaft können wir nur im Dialog und gemeinsam lösen“, erklärte Ibel bei seinem Amtsantritt. „Ich freue mich sehr, den Vorsitz der BID und damit die Moderation dieses Dialoges innerhalb der Branche und mit der Politik in einer Zeit zu übernehmen, in der viele politische Weichen neu gestellt werden.“

Bei der Amtsübergabe blickte Ibel gemeinsam mit Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks und dem Staatssekretär beim Bundesbauministerium Gunther Adler auf die Herausforderungen der Branche. „Die zentrale Aufgabe im kommenden Jahr ist und bleibt, mehr bezahlbaren Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen“, erklärte Ibel. “Die dafür notwendigen Grundlagen sind erarbeitet und konkrete Maßnahmen benannt. Ein „Rosinen picken“ darf es jetzt nicht geben. Alle Partner müssen an der Umsetzung aller Vorschläge mitarbeiten.“

Gleichzeitig warnte der designierte BID-Vorsitzende davor, die investitionsstarke Immobilienbranche noch weiter zu regulieren. So dürfe das Mietrecht nicht weiter verschärft werden: „Das Eckpunktepapier aus dem Bundesjustizministerium, welches die Absenkung der Modernisierungsmieterhöhung sowie eine Ausweitung des Bezugsraumes der ortsüblichen Vergleichsmiete vorsieht, gefährdet zukunftsfähiges Wohnen ganzer Bevölkerungsschichten. Wenn sich Investitionen nicht lohnen, werden diese unterbleiben.“ Zur Neukonzeption der Energieeinsparverordnung (EnEV) sagte Ibel: „Die BID ist überzeugt, dass die Energieeffizienz im Gebäudebereich neu gedacht werden muss. Die EnEV ist am Ende – nicht nur bei den Vorgaben, sondern auch als System. Hier kann es kein „Weiter so“, sondern nur ein „Anders“ geben!“

Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks gratulierte  BFW-Präsident Andreas Ibel zur Übernahme des Vorsitzes und betonte, ihr Haus bleibe der BID auch weiterhin eng verbunden.


Generelle Freistellung von nicht anschlussgeförderten Sozialwohnungen beendet

Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde der Verband darüber informiert, dass die bisherige generelle Freistellung von der Belegungsbindung bei den vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen Wohnungen zum 31. Dezember 2015 auslaufen wird. Die Freistellung war seinerzeit befristet eingeführt und im Zweijahresrhythmus verlängert worden, um die Auswirkungen der Streichung der Anschlussförderung für die Eigentümer etwas abzumildern.

Eines der Grundprobleme bei der Streichung der Anschlussförderung ist das Entstehen einer paradoxen Situation. Sie besteht darin, dass bis zur vollständigen Rückzahlung der öffentlichen Mittel, in diesem Fall meist Aufwendungsdarlehen, weiterhin das Kostenmietrecht gilt. Angesichts des Wegfalls der Förderung gibt dies den Eigentümern das gesetzliche Recht, die volle Kostenmiete zu verlangen. Diese lag im Schnitt etwa bei 15 Euro/m². Gleichzeitig gilt aber auch das Wohnungsbindungsrecht weiter, sodass die Vermietung der entsprechenden Wohnungen im Grundsatz nur an WBS-Inhaber erfolgen dürfte. Diese können natürlich die genannte Miete nicht annähernd aufbringen. Zur Auflösung dieses Paradoxons wurde daher vom Senat die generelle Freistellung verfügt, um zahlungskräftigeren Mietern den Bezug der Wohnungen zu höheren Mieten, wenn auch nicht im Umfang der theoretisch möglichen Kostenmiete zu ermöglichen. Damit konnte in vielen Fällen wenigstens ein Teil der Kosten der Eigentümer gedeckt und in vielen Fällen eine Insolvenz vermieden werden. Nicht zuletzt hat auch das Land Berlin davon profitiert, da es so die Inanspruchnahme von Landesbürgschaften minimieren konnte. Nunmehr wird diese Praxis von Senatsseite aufgegeben.

Begründet wird die Veränderung mit dem vor der Verabschiedung stehenden neuen Berliner Wohnraumversorgungsgesetz, das zur Sicherung des schwindenden Sozialwohnungsbestandes grundsätzlich alle flächendeckenden Freistellungen ab 1. Januar 2016 untersagen wird. Der Verband wird in diesem Zusammenhang in einer nochmals stattfindenden Anhörung zum Entwurf des Wohnraumversorgungsgesetzes im Bauausschuss des Abgeordnetenhauses am 4. November 2015 nachdrücklich eine Ausnahmeregelung für die Bestände mit verweigerter Anschlussförderung fordern.

Abschließend weist die Senatsverwaltung in ihrem Schreiben darauf hin, dass weiterhin Einzelfreistellungen durch die bezirklichen Wohnungsämter auch in diesen Beständen möglich sind. Angesichts der restriktiven Freistellungspraxis vieler Bezirke, die sich unter den Bedingungen verstärkter Zuwanderung noch verschärfen wird, halten wir dies jedoch für keine tragfähige Lösung.