Alle Beiträge (2016)

Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm- TA Lärm)

Der BFW hat zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) Stellung genommen.

Der Entwurf konkretisiert die immissionsrechtlichen Anforderungen für den neuen Baugebietstyp „Urbanes Gebiet“ gem. § 6a BauNVO-E, so dass hierzu nunmehr eine abschließende Bewertung möglich ist.

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Stellungnahme des BFW zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt

Die Beschlüsse der Bauministerkonferenz vom 29./30.10.2015 sind in dem Entwurf aufgegriffen worden, um mit der Novelle des Bauplanungsrechts zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs in den Ballungsräumen beizutragen. Dieses Ziel kann jedoch mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreicht werden. Der Gesetzentwurf des BMUB enthält keine Vorschläge, die im Ergebnis zur Erleichterung von Wohnungsbauvorhaben führen.

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BFW übernimmt BID-Vorsitz

Hendricks, Gedaschko, Ibel

Damit steht BFW-Präsident Andreas Ibel für ein Jahr lang an der Spitze der BID, in der die sechs wichtigsten Immobilienverbände zusammen arbeiten. „Die Arbeit der BID zeigt, dass sich die Branche ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist. Die vielfältigen Herausforderungen der Immobilienwirtschaft können wir nur im Dialog und gemeinsam lösen“, erklärte Ibel bei seinem Amtsantritt. „Ich freue mich sehr, den Vorsitz der BID und damit die Moderation dieses Dialoges innerhalb der Branche und mit der Politik in einer Zeit zu übernehmen, in der viele politische Weichen neu gestellt werden.“

Bei der Amtsübergabe blickte Ibel gemeinsam mit Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks und dem Staatssekretär beim Bundesbauministerium Gunther Adler auf die Herausforderungen der Branche. „Die zentrale Aufgabe im kommenden Jahr ist und bleibt, mehr bezahlbaren Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen“, erklärte Ibel. “Die dafür notwendigen Grundlagen sind erarbeitet und konkrete Maßnahmen benannt. Ein „Rosinen picken“ darf es jetzt nicht geben. Alle Partner müssen an der Umsetzung aller Vorschläge mitarbeiten.“

Gleichzeitig warnte der designierte BID-Vorsitzende davor, die investitionsstarke Immobilienbranche noch weiter zu regulieren. So dürfe das Mietrecht nicht weiter verschärft werden: „Das Eckpunktepapier aus dem Bundesjustizministerium, welches die Absenkung der Modernisierungsmieterhöhung sowie eine Ausweitung des Bezugsraumes der ortsüblichen Vergleichsmiete vorsieht, gefährdet zukunftsfähiges Wohnen ganzer Bevölkerungsschichten. Wenn sich Investitionen nicht lohnen, werden diese unterbleiben.“ Zur Neukonzeption der Energieeinsparverordnung (EnEV) sagte Ibel: „Die BID ist überzeugt, dass die Energieeffizienz im Gebäudebereich neu gedacht werden muss. Die EnEV ist am Ende – nicht nur bei den Vorgaben, sondern auch als System. Hier kann es kein „Weiter so“, sondern nur ein „Anders“ geben!“

Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks gratulierte  BFW-Präsident Andreas Ibel zur Übernahme des Vorsitzes und betonte, ihr Haus bleibe der BID auch weiterhin eng verbunden.


Stellungnahme des BFW zum Entwurf eines Leitfadens zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (Schimmelleitfaden 2016)

Aus Sicht der Medizin gibt es derzeit keinen nachgewiesenen kausalen Zusammenhang zwischen Schimmelpilzen und auftretenden gesundheitlichen Wirkungen. Aus medizinischer diagnostischer und therapeutischer Sicht ist eine Identifizierung und Quantifizierung von Schimmelpilzen im Innenraum nicht indiziert. Aus diesem Grund sollte noch einmal geprüft werden, inwieweit der Schimmelleitfaden auf notwendige und praktikable Maßnahmen zur Gefahrenabwehr beschränkt werden kann. Die Kommentartabelle enthält entsprechende Vorschläge.

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Stellungnahme des BFW zur Novelle der Musterbauordnung

Die Novelle der Musterbauordnung (MBO) hat erhebliche Auswirkungen auf die Landesbauordnungen, da sie sich an der MBO orientieren. Gegenstand der Novelle ist die nationale Umsetzung des EuGH-Urteils zum Bauproduktenrecht vom 16.10.2014 (C-100/13). Die Umsetzungsfrist läuft bis zum 16.10.2016.
Es bestehen derzeit für Immobilienunternehmen erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken und Risiken für die sicherheitstechnische Nachweisführung im Baugenehmigungsverfahren, die reduziert werden müssen. Erste Teilerfolge hat der BFW gemeinsam mit anderen Verbänden erzielt. So ist der BFW darum bemüht, dass Regelungslücken zwischen europäischem Bauproduktenrecht und nationalem Bauordnungsrecht durch zivilrechtliche Herstellererklärungen geschlossen werden können und  diese in der Musterbauordnung als zulässige Nachweise im Baugenehmigungsverfahren abgesichert werden.

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Stellungnahme des BFW anlässlich der Anhörung zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

Die mit der MBO und der VV TB avisierte Umgestaltung des deutschen Bauordnungsrechts auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-100/13 ist nicht nur auf Grund der Umsetzungsfrist bis 16. Oktober 2016 zwingend geboten. Denn bereits seit Verkündung des EuGH-Urteils bestehen für die Immobilienwirtschaft erhebliche Haftungsrisiken, die es zwingend erforderlich machen, das deutsche Bauordnungsrecht europarechtskonform auszugestalten. Gleichzeitig ist jedoch noch nicht erkennbar, dass sich die Entwürfe der MBO und der VV TB mit dem dringenden Gebot der generellen Vereinfachung des Bauens mit der Zielrichtung auf kostengünstigeres Bauen beschäftigt. Insbesondere vor dem Hintergrund des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen und der Ergebnisse der Baukostensenkungskommission ist dies unverständlich und eine vertane Chance.

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Stellungnahme des BFW anlässlich der Anhörung zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

Die mit der MBO und der VV TB avisierte Umgestaltung des deutschen Bauordnungsrechts auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-100/13 ist nicht nur auf Grund der Umsetzungsfrist bis 16. Oktober 2016 zwingend geboten. Denn bereits seit Verkündung des EuGH-Urteils bestehen für die Immobilienwirtschaft erhebliche Haftungsrisiken, die es zwingend erforderlich machen, das deutsche Bauordnungsrecht europarechtskonform auszugestalten. Gleichzeitig ist jedoch noch nicht erkennbar, dass sich die Entwürfe der MBO und der VV TB mit dem dringenden Gebot der generellen Vereinfachung des Bauens mit der Zielrichtung auf kostengünstigeres Bauen beschäftigt. Insbesondere vor dem Hintergrund des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen und der Ergebnisse der Baukostensenkungskommission ist dies unverständlich und eine vertane Chance.

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